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Beispiel 1.2:
Es wird eine Erhebung zum Thema Fernsehgewohnheiten von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren in Deutschland geplant. Man entscheidet sich eine repräsentative Stichprobe der Geburtsjahrgänge 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 zu ihrem Fernsehverhalten zu befragen.

Es handelt sich hierbei um eine Querschnittsstudie. Da es nicht möglich ist alle 14- bis 18-Jährigen zu befragen hat man sich auf eine Teilerhebung beschränkt. Wir erhalten als Ergebnis der Befragung das Fernsehverhalten der 14-, 15-, 16-, 17- und 18-jährigen Jugendlichen zum Zeitpunkt der Erhebung. Das Ergebnis lässt aber keine Rückschlüsse auf mögliche Veränderungen im zunehmenden Alter zu, da nicht sichergestellt werden kann, dass z.B. 18-Jährige den gleichen Erziehungs- und Sozialisationsprozess im Kindesalter durchlaufen haben wie 14-Jährige. Es gibt lediglich eine Momentaufnahme des Fernsehverhaltens wieder.

Man hätte die Befragung auch als Längsschnittstudie durchführen können, indem man etwa eine repräsentative Stichprobe des Geburtenjahrgangs 1994 einmal jährlich bis zum Erreichen der Volljährigkeit zu ihrem Fernsehkonsum ausgewählt hätte. Als Ergebnis könnten wir dann einen Wandlungsprozess beobachten.


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