Die folgende Aufzählung zeigt die historische Entwicklung des Funktionsbegriffs orientiert an berühmten Mathematikern:
Bei ihm finden sich um 1750 zwei verschiedene Erklärungen des Funktionsbegriffs:
a) Funktion y ist jeder „analytische Ausdruck“ in x.
b) y(x) wird im Koordinatensystem durch eine „libero manu ductu“ (freihändig) gezeichnete Kurve definiert.
JOSEPH LOUIS LAGRANGE (1736–1813) schränkt um 1800 den Funktionsbegriff ein auf die „analytischen Funktionen“, die durch Potenzreihen definiert sind.
JEAN-BAPTISTE FOURIER (1768–1830) findet über Wärmeleitungsprobleme wieder zu einer stärkeren Betonung der zweiten eulerschen Definition.
PETER GUSTAV LEJEUNE DIRICHLET (1805–1859) arithmetisiert diesen verallgemeinerten Funktionsbegriff: „Ist in einem Intervalle jedem einzelnen Werte x durch irgendwelche Mittel ein bestimmter Wert y zugeordnet, dann soll y eine Funktion von x heißen.“
Funktionsbegriff der komplexen Funktionentheorie: AUGUSTIN LOUIS CAUCHY (1789–1857), BERNHARD RIEMANN (1826–1866), KARL WEIERSTRASS (1815–1897). CAUCHY und RIEMANN betrachten analytische Funktionen als Lösungen von Differentialgleichungen, während WEIERSTRASS den Zugang über Potenzreihen wählt.
Stärkere Betrachtung unstetiger Funktionen.
GEORG CANTOR (1845–1918) gibt dem Funktionsbegriff die mengentheoretische Fassung.