RepräsentatvitätEs lassen sich zwei Arten von Stichproben unterscheiden: Bei der reinen Zufallsstichprobe soll jedes Element der Grundgesamtheit mit gleicher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit haben in eine Stichprobe aufgenommen zu werden. Bei einer repräsentativen Stichprobe wird versucht Elemente der Grundgesamtheit für die Stichprobe auszuwählen, die eine Struktur bezüglich der interessierenden Merkmale besitzen, die der der Grundgesamtheit möglichst ähnlich ist. Man versucht deshalb die Repräsentanz bezüglich anderer Merkmale zu gewährleisten, von denen angenommen wird, dass diese im statistischen Zusammenhang zum eigentlich zu untersuchenden Merkmal stehen. Für die Überprüfung der Repräsentativität bedarf es Verfahren der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
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Beispiel 1: Eine Studie zur Fragestellung der durchschnittlichen Nachbearbeitungszeit einer Vorlesung an der Universität Würzburg wäre nicht repräsentativ, wenn man aus der Statistischen Masse aller Studierenden an der Universität Würzburg nur Medizin Studierende, oder nur Studierende kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums auswählen würde. Beispiel 2 Es sollen 3000 Wahlberechtigte Bürger die sogenannte „Sonntagsfrage“ gestellt bekommen: „ Welche Partei würden Sie wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre)?“ Die 3000 Wahlberechtigten müssen nun für eine repräsentative Umfrage aus der Grundgesamtheit aller Wahlberechtigten Bürger so ausgewählt werden, dass sie der (noch unbekannten) Stimmverteilung in der Grundgesamtheit möglichst entsprechen. Hierfür bedient man sich anderer Merkmale, von denen angenommen wird, dass diese im statistischen Zusammenhang zur Parteienpräferenz stehen. In der repräsentativen Stichprobe soll dafür der Frauenanteil, die geographische Lage der Merkmalsträge, sowie die Berufsstruktur (zumindest in den Ausprägungen Arbeiter, Angestellter, Beamter, Selbstständiger, Studierender, Arbeitssuchender, Pensioner) dem in der Grundgesamtheit entsprechen. (vgl. J.Schira: Statistische Methoden der VWL und BWL. 2005. S.25) |
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Auf die Schwierigkeit eine repräsentative Stichprobe zu determinieren, weist Kuper1 hin:
"Das Problem der Stichprobenziehung lässt sich somit etwas zugespitzt fassen als die paradoxe Anforderung, die Grundgesamtheit hinsichtlich der untersuchungsrelevanten Merkmale möglichst genau zu repräsentieren, ohne das allerdings bekannt ist, wie die untersuchungsrelevanten Merkmale in der Grundgesamtheit verteilt sind, denn dann wäre ja die Untersuchung überflüssig."
Die Repräsentativität einer Befragung kann auch während einer Erhebung verloren gehen, z.B. wenn die Rücklaufquote eines Fragebogens sehr gering ausfällt. Angaben wie "wir haben 1000 Personen zum Thema befragt" heißen nicht, dass auch 1000 Personen auf die gestellte Frage geantwortet haben. |
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1Kuper, Harm. Evaluation im Bildungssystem. Stuttgart: Kohlhammer, 2005. S. 133 |